Manager haften mit Ihrem Privatvermögen

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte (Organe), ehrenamtliche Vereins-, Genossenschafts- und Stiftungsvorstände in Deutschland unterliegen einem der strengsten Haftungsregime weltweit.

Nur eine persönliche D&O sichert auch dann ab, wenn:

  • das eigene Unternehmen wegen einer eventuellen Pflichtverletzung Schadenersatz fordert,
  • die Schadenersatzforderung erst nach einem beruflichen Wechsel oder im Ruhestand erhoben wird,
  • die Versicherungssumme der Unternehmens-D&O-Versicherung bereits verbraucht ist

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie kurz und komprimiert nachfolgend!!!

Die überwiegende Zahl der Entscheider in deutschen Unternehmen verlässt sich in diesen existenzbedrohenden Fällen zu Unrecht auf eine Unternehmens-D&O-Versicherung.

Um Ihnen die notwendigen Informationen zu vermitteln und Lösungen aufzuzeigen, laden wir Sie zu einem kostenlosen 45-minütigen Online-Seminar ein:

  • 02. März 2021 um 17:00 Uhr

Anmeldung hier (gotowebinar.com)

In Zusammenarbeit mit unserem Mitgliedsunternehmen der Noriskers GmbH und in Zusammenarbeit mit ConceptIF BIZ GmbH zeigen Ihnen Experten die Risiken auf und vor allem auch Lösungen zur Absicherung.

Selbstverständlich können Sie im Anschluss auch Ihre persönlichen Fragen mit den Experten klären.

Anmeldung hier (gotowebinar.com)

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