1. Grundsätzliches

  2. Führerscheine müssen umgetauscht werden

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Mobilität wird heute eindeutig als Lebensqualität empfunden und ist eine notwendige Voraussetzung um sich seine Selbstständigkeit zu bewahren und ist die Grundlage für eine gesellschaftliche Teilhabe am Leben.

Wir sind es doch gewöhnt, uns spontan von a nach b zu bewegen, d.h. auch im Alter wollen und müssen wir mobil bleiben.

Eines ist gewiss, die sinkende Geburtenrate und die wesentlich höhere Lebenserwartung aller, führt zu einer Zunahme älterer Menschen in unserer Gesellschaft. Untersuchungen zeigen, dass gerade die Gruppe der 65-jährigen und älteren Menschen auf über 22,0 Millionen im Jahr 2030 ansteigen wird.

Das hat natürlich auch große Folgen für den öffentlichen Nahverkehr.

80% der Männer im Alter von über 75 Jahren besitzen noch einen Führerschein, bei den Frauen sind es knapp 35%. Grundsätzlich reduziert sich im Alter der Besitz eines Führerscheines und damit die Verfügbarkeit eines Pkws im Haushalt.

Trotzdem ist es für uns, unabhängig vom Alter, immer noch wichtig, die eigene Mobilität im Alter aufrecht zu halten, denn sie wird zunehmend eine größere Rolle einnehmen, da sich natürlich im Älter werden, auch die Lebens- und Freizeitgewohnheiten verändern und damit erst recht die Frage der Mobilität.

Ohne Mobilität im Alter, gibt es keine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und reduziert zusätzlich den Faktor Lebensqualität.

Mobilität ist somit die Voraussetzung für eine aktive Teilhabe am Leben und schafft den Raum für mehr Lebensqualität.

Wir wissen aus der Erfahrung das Mobilität im Alter vielfältig ist, mit dem eigenen PKW, als Beifahrer, Carsharing, Nutzung der ÖPNV, der Eisenbahn oder des Flugzeugs.

Somit ist aus unserer Sicht, Mobilität ein zentraler Faktor für Aktivität im Alter, Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dieses unabhängig wo wir wohnen, in der Stadt oder im ländlichen Raum.

Neben den individuellen Fähigkeiten und gesellschaftlichen Werten und Normen haben in allen Altersgruppen besonders die lokal verfügbaren Verkehrsmittel Einfluss auf das Mobilitätsverhalten.

Die Deutsche Bahn hat dieses Jahr leider die Autoreisezüge eingestellt, die insbesondere von den älteren Generationen genutzt wurden, um auch am Zielort mit dem eigenen Wagen mobil zu sein, auch dieses ist Lebensqualität.


Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

 

 

 

Foto: dpa

Der Bundesrat hat beschlossen, dass eine EU-Richtlinie für Führerscheine, die EU-einheitlich und fälschungssicher sind, umgesetzt wird. Das bedeutet, dass die grauen und rosafarbenen Führerscheine in Papierform und die Führerscheine in Plastikform die bis zum 13. Januar 2013 ausgestellt wurden und nicht der EU-Richtlinie entsprechen, bis 2033 umgetauscht werden müssen.

Davon betroffen sind ca. 15 Millionen Führerscheine in Papierform und ca. 28 Millionen Führerschein in Plastikform.

Damit der Umtausch ohne organisatorische Probleme durchgeführt werden kann, wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:

Für Führerscheine in Papierform gilt das Geburtsdatum:

  • vor 1953 geboren:                                        Umtausch bis zum 19. Januar 2033
  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958:             Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964:             Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970:             Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • bis zum 13. Januar 2071 geboren:            Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Für Führerscheine in Plastikformat gilt das Ausstellungsdatum:

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001:           Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • Ausstellungsdatum 2002 bis 2004:         Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • Ausstellungsdatum 2005 bis 2007:          Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • Ausstellungsdatum 2008:                           Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • Ausstellungsdatum 2009:                           Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • Ausstellungsdatum 2010:                            Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • Ausstellungsdatum 2011:                             Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • Ausstellungsdatum 2012 bis 18.01.2013:  Umtausch bis zum 19. Januar 2033

 

 Gültigkeitsdauer

  • Die Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
  • Nach 15 Jahren muss der Führerschein erneut beantragt werden. Ohne Gesundheitsprüfung.

Kosten

  • Die Gebühren betragen ca. 25 Euro

Was passiert wenn man die Frist versäumt?

  • Bei einer Fristversäumnis fährt man mit einem ungültigen Führerschein und begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt ca. 10 Euro. Dies gilt nicht für Bus- oder LKW-Führerscheine.
  • Bei einem Unfall mit einem ungültigen Führerschein ergeben sich aber erhebliche Probleme mit dem Versicherungsschutz. 
    • Haftpflicht – Regress Forderungen 
    • Kasko – kein Versicherungsschutz