Was müssen Personen beachten, die eine Betreuung einer Person übernehmen?
Empfehlenswert ist, dass jeder Erwachsene eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hat. Aber auch für Menschen, die sich vorgenommen haben, Vollmacht und Verfügung zu regeln, ist das Erledigen noch mit Hürden versehen. Die Folge: nur ca. 30% verfügen über eine Patientenverfügung und gar nur ca. 10% über eine Vorsorgevollmacht. (Quelle: Bundesnotarkammer)
Wir, die Interessenvertretung 50Plus e.V., werden alles in unserer Macht stehende unternehmen, damit sich diese Zahlen deutlich verändern. Dazu haben wir mit „JURA DIREKT“ ein kompetentes Mitgliedsunternehmen in unseren Reihen, das uns in der Umsetzung unterstützt.
Zusätzlich möchte ich heute auf einen Punkt zu sprechen kommen, der Menschen davon abhalten kann, die „Betreuung einer Person“ zu übernehmen.
In vielen Fällen werden Angehörige der zu betreuenden Person als Betreuer vom Gericht bestellt. Damit übernimmt man nicht nur die Verantwortung für eine Person, sondern auch eine bürokratische Aufgabe. Ein Betreuer hat eine Vermögensaufstellung zu fertigen, Anträge bei Gericht zu stellen und Rechenschaft gegenüber dem Gericht abzulegen und so einiges mehr.
Ein selbstständiger Handwerker, mittlerweile Kunde von...