Empfehlenswert ist, dass jeder Erwachsene eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hat. Aber auch für Menschen, die sich vorgenommen haben, Vollmacht und Verfügung zu regeln, ist das Erledigen noch mit Hürden versehen. Die Folge: nur ca. 30% verfügen über eine Patientenverfügung und gar nur ca. 10% über eine Vorsorgevollmacht. (Quelle: Bundesnotarkammer)
Wir, die Interessenvertretung 50Plus e.V., werden alles in unserer Macht stehende unternehmen, damit sich diese Zahlen deutlich verändern. Dazu haben wir mit „JURA DIREKT“ ein kompetentes Mitgliedsunternehmen in unseren Reihen, das uns in der Umsetzung unterstützt.
Zusätzlich möchte ich heute auf einen Punkt zu sprechen kommen, der Menschen davon abhalten kann, die „Betreuung einer Person“ zu übernehmen.
In vielen Fällen werden Angehörige der zu betreuenden Person als Betreuer vom Gericht bestellt. Damit übernimmt man nicht nur die Verantwortung für eine Person, sondern auch eine bürokratische Aufgabe. Ein Betreuer hat eine Vermögensaufstellung zu fertigen, Anträge bei Gericht zu stellen und Rechenschaft gegenüber dem Gericht abzulegen und so einiges mehr.
Ein selbstständiger Handwerker, mittlerweile Kunde von JURA DIREKT, hat die Herausforderung nach der Bestellung zum gesetzlichen Betreuter vor einigen Jahren wie folgt beschrieben: „Mein persönliches Fazit zu diesem Zeitpunkt war, ich kann leichter ein mittelständisches Unternehmen führen, welches bilanzieren muss, als das Amt eines gesetzlichen Betreuers zu bekleiden.“
Die gute Nachricht: Rechenschaftspflichten und sonstiger bürokratischer Pflichtaufwand entfallen vollständig, wenn man durch eine Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigter eingesetzt ist. Aber auch hierbei sollte man darauf achten, dass die Ausgaben für den Vollmachtgeber jederzeit belegt werden können. Denn im Erbfall kann es zu Auseinandersetzungen mit Erben über diese Ausgaben kommen.
JURA DIREKT hat uns einen Notfall-Leitfaden zur Verfügung gestellt. Hier wird man auf wichtige Punkte hingewiesen, die man als Bevollmächtigter beachten sollte. Zusätzlich erhalten Bevollmächtigte hilfreiche Tipps und Hinweise zu Möglichkeiten der Notfall-Hilfe.
Den Notfall-Leitfaden können Sie sich hier anschauen bzw. kostenfrei herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wenn Sie Fragen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder zur Aufgabe eines Bevollmächtigten haben, können Sie uns auch schreiben oder anrufen:
- Telefon-Nr.: 0911-92785170
- E-Mail-Adresse: v.glück@juradirekt.com
Mein Vater wünscht, dass ich für ihn eine Vorsorgenvollmacht errichte, ich weiß nur noch nicht so genau, worauf ich mich einstellen muss. Ich finde es wirklich interessant, dass eine solche Vollmacht empfohlen ist, es aber nur etwa 10 Prozent tatsächlich machen. Für mich ist es wichtig zu wissen, das meine Aufgaben so vielfältig sind, denn mir war nicht bewusst, dass dazu von Anträgen bis hin zu Vermögen, alles dazugehört. Ich werde das mit meinem Vater nochmal genauer besprechen und schauen, welche Variante für uns am besten passt.
Danke fuer die Info
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Betreuung. Mein Nachbar muss die Altenbetreuung für seine Eltern organisieren und sucht Hilfe bei der Pflegeversicherung. Gut zu wissen, dass eine Vorsorgevollmacht nur von 10 % aller Menschen abgeschlossen wurde.
Sehr informativer Beitrag, vielen Dank