Der Bunderrat hat beschlossen, dass die EU-Richtlinie für Führerscheine in Deutschland bis 2033 umgesetzt wird. Die EU-Richtlinie steht für EU-einheitliche und fälschungssichere Führerscheine in Plastikkartenformat.

Da ein Umtausch von 45 Millionen Führerscheine ohne organisatorische Probleme erfolgen soll, wurden verbindliche Umtauschfristen gelegt.

Zuerst kommen die Führerscheine in Papierform zum Umtausch und anschließend die Führerscheine in Plastikformat, die aber noch nicht den EU-Richtlinien entsprechen.

Mit den neuen Führerscheinen kommt eine Befristung von 15 Jahren. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Eine Gesundheitsüberprüfung findet aber nicht statt.

Die Übergangsfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden, ansonsten fährt man mit einer ungültigen Fahrerlaubnis und begeht, nach Aussagen des ADAC, eine Ordnungswidrigkeit. Hier muss man mit mindestens 10,00 Euro Bußgeld rechnen. Die gilt aber nicht für Bus- und LKW-Führerscheine.

Bei einem Unfall mit einer ungültigen Fahrerlaubnis, wird es erhebliche Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Hier muss man im Haftpflichtbereich mit Regressforderung des Versicherers rechnen und bei der Kaskoversicherung die Verweigerung des Versicherungsschutzes.

Daher sollten die Fristen zum Umtausch eingehalten werden.

Nachfolgend nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Für Führerscheine in Papierform gilt das Geburtsdatum:

  • vor 1953 geboren:                                        Umtausch bis zum 19. Januar 2033
  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958:             Umtausch bis zum 19. Januar 2022
  • Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964:             Umtausch bis zum 19. Januar 2023
  • Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970:             Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • bis zum 13. Januar 2071 geboren:            Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Für Führerscheine in Plastikformat gilt das Ausstellungsdatum:

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001:           Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • Ausstellungsdatum 2002 bis 2004:         Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • Ausstellungsdatum 2005 bis 2007:          Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • Ausstellungsdatum 2008:                         Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • Ausstellungsdatum 2009:                          Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • Ausstellungsdatum 2010:                          Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • Ausstellungsdatum 2011:                           Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • Ausstellungsdatum 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Gültigkeitsdauer

  • Die Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.
  • Nach 15 Jahren muss der Führerschein erneut beantragt werden. Ohne Gesundheitsprüfung.

Kosten

  • Die Gebühren betragen ca. 25 Euro

Was passiert wenn man die Frist versäumt?

  • Bei einer Fristversäumnis fährt man mit einem ungültigen Führerschein und begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt ca. 10 Euro. Dies gilt nicht für Bus- oder LKW-Führerscheine.
  • Bei einem Unfall mit einem ungültigen Führerschein ergeben sich aber erhebliche Probleme mit dem Versicherungsschutz. 
    • Haftpflicht – Regress Forderungen 
    • Kasko – kein Versicherungsschutz

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert