Durch die Digitalisierung müssen Abläufe in Unternehmen zwingend geändert werden. Mit Hilfe unseres Fördermitgliedsunternehmen „Sprinter Software“, möchten wir Ihnen Informationen zu notwendigen Änderungen in Verwaltungsabläufen geben.

 

 

  • Haben sie schon einmal über die Digitalisierung Ihrer Dokumente nachgedacht?
  • Wie schützen sie bisher Ihre Unterlagen? Haben sie diese noch in Papierform?
    Was ist wenn der Aufbewahrungsort überflutet wird oder abbrennt?
  • Zu Digitalisierung von Dokumenten gibt es diverse Methoden und Verfahren,
    die zukunftsorientiert Sicherheit in der Dokumentenverwaltung beinhalten.

Heute möchten wir Ihnen Informationen zur „Digitalen Signatur“ geben, die gerade bei Versand von wichtigen Dokumenten oder Rechnungen berücksichtigt werden sollten.

Die digitale Signatur

Sicherheit durch Authentifizierung

Bei einer digitalen Signatur handelt es sich um eine elektronische Signatur, mit deren Hilfe der Absender einer Nachricht oder der Unterzeichner eines Dokuments seine Identität nachweisen kann. Damit lässt sicherstellen, dass der ursprüngliche Inhalt eines versendeten Dokuments oder einer Nachricht nicht verändert wurde. Digitale Signaturen sind einfach zu übertragen, lassen sich nicht durch Dritte imitieren und werden mit einem automatischen Zeitstempel versehen. Da der Empfang der originalen signierten Nachricht nachgewiesen werden kann, ist es dem Absender später zudem nicht möglich, den Versand der Nachricht abzustreiten.

Die digitale Signatur wird als verschlüsselte Information dem Dokument angehängt. Dieses wird dadurch so gesichert, dass Änderungen am Inhalt sofort erkannt werden. Eine weitere Forderung in Bezug auf die digitale Signatur besagt, dass der Unterzeichner eindeutig erkannt werden muss und identifizierbar ist.

Das Verfahren der digitalen Signatur

Vom Verfahren her wird für das Dokument der Hashwert ermittelt und mit dem geheimen Schlüssel des Benutzers verschlüsselt.

Dieses neu verschlüsselte Dokument wird mit dem Originaldokument übertragen. Der Empfänger berechnet ebenfalls den Hashwert aus dem Originaldokument, entschlüsselt mit dem öffentlichen Schlüssel das verschlüsselte Dokument und vergleicht beide.

Der Hashwert ist eine Digitale Verschlüsselung, die nicht verändert werden kann.
Wird die Datei irgendwie verändert, so wird dies beim Öffnen des Dokumentes erkannt
und darauf hingewiesen, das die Signatur ungültig ist.

Die digitale Signatur ist in einer EU-Richtlinie festgelegt und muss die bereits erwähnten Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. In der EU-Richtline wird allerdings der Begriff elektronische Signatur benutzt.

Die personenbezogene Zuordnung des öffentlichen Schlüssels übernimmt ein Trustcenter, das ein Zertifikat ausstellt. Der Namen des Zertifikat-Inhabers sowie dessen Zeichnungsberechtigung werden im Trustcenter hinterlegt. Der geheime Schlüssel kann auf einer Chipkarte gespeichert und durch biometrische Daten, Passwörter und. Ähnliches. gesichert sein. Die Trustcenter haften für die Richtigkeit der Zertifikate. Die Mitgliedstaaten können den Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen Bereich zusätzlichen Anforderungen unterwerfen. Sie gelten in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel.

Die digitale Signatur wird im Signaturgesetz (SigG) wie folgt definiert: Eine digitale Signatur im Sinne dieses Gesetzes ist ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Schlüssels, der mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle oder der Behörde versehen ist und den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkennen lässt.

Machen Sie es den Hackern nicht zu einfach und sichern Sie Ihren E-Mail-Versand.

Wenn Sie Fragen haben schreiben bitte eine Mail an: r.ramacher@sprinter-software.de

 

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