45 Millionen Führerscheine müssen umgetauscht werden
Der Bunderrat hat beschlossen, dass die EU-Richtlinie für Führerscheine in Deutschland bis 2033 umgesetzt wird. Die EU-Richtlinie steht für EU-einheitliche und fälschungssichere Führerscheine in Plastikkartenformat.
Da ein Umtausch von 45 Millionen Führerscheine ohne organisatorische Probleme erfolgen soll, wurden verbindliche Umtauschfristen gelegt.
Zuerst kommen die Führerscheine in Papierform zum Umtausch und anschließend die Führerscheine in Plastikformat, die aber noch nicht den EU-Richtlinien entsprechen.
Mit den neuen Führerscheinen kommt eine Befristung von 15 Jahren. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Eine Gesundheitsüberprüfung findet aber nicht statt.
Die Übergangsfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden, ansonsten fährt man mit einer ungültigen Fahrerlaubnis und begeht, nach Aussagen des ADAC, eine Ordnungswidrigkeit. Hier muss man mit mindestens 10,00 Euro Bußgeld rechnen. Die gilt aber nicht für Bus- und LKW-Führerscheine.
Bei einem Unfall mit einer ungültigen Fahrerlaubnis, wird es erhebliche Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Hier muss man im Haftpflichtbereich mit Regressforderung des Versicherers rechnen und bei der Kaskoversicherung die Verweigerung des Versicherungsschutzes.
Daher sollten die Fristen zum Umtausch eingehalten werden.
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