Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Mit der Verbesserung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde auf diese Situation reagiert.

Geistige und psychische Erkrankungen werden durch die Reform der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt, z.B. sind Menschen mit Demen oder Depressionen besser abgesichert.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung spricht man auch von einer Teilkaskoversicherung, da nicht alle Leistungen in einem Pflegefall bezahlt werden.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 28. Julie 2018 über seine Untersuchung die der Verband der privaten Krankenversicherung durchgeführt hat. Hier wurden Daten von 11.000 der 13.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen erhoben.

Als Fazit wurde festgestellt, dass „Trotz höherer Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen die rund 800.00 Bewohner von Pflegeheimen in Deutschland mehr aus der eigenen Tasche zuzahlen“.

Von Mai 2017 bis Juni 2018 hat sich der Eigenanteil im Bundesdurchschnitt um ca. 8 Prozent auf ca. 1.831 Euro erhöht. Es gibt aber deutliche Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern. Die führt man hauptsächlich auf die Personalausstattung der Einrichtungen zurück. In Nordrhein-Westfalen ist den Eigenanteil mit durchschnittlich 2.326 Euro am höchsten und in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen mit etwas mehr als 1.200 Euro am niedrigsten.

Weitere Zuzahlungen kommen hinzu, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden. Dies kann laut diesem Bericht zwischen durchschnittlich 338 Euro in Thüringen und 1.150 in Berlin betragen.

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