6 Gründe warum es weiterhin wichtig bleibt, eine VORSORGEVOLLMACHT zu erstellen!
Zum 01.1.23 gibt es unter Eheleuten eine gesetzliche Neuregelung, die eine Notvertretung in der Gesundheitssorge zulässt. (Neuregelung des Par.1358 BGB)
- Was heißt das?
Es soll damit Eheleuten vereinfacht werden, eine erstmals gegenseitige Vertretung in Notfällen(!) in Gesundheitsangelegenheiten vornehmen zu können und Auskunft zu bekommen!
Die Fälle sind aber gesetzlich klar begrenzt, wie bei Untersuchungen und Behandlungen einzuwilligen oder zu untersagen.
Erlaubt wird, allerdings in einem begrenzten Umfang, vermögensrechtlichen Entscheidungen zu treffen, z.B. Behandlungsverträge mit Ärzten oder Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen abzuschließen.
❌ Und es gibt die EINSCHRÄNKUNG der NOTFÄLLE – also nur in sogenannten Notfällen, die der Arzt vorher als Notfall beurteilt, einstuft und bestätigt, greift dieses Notfallvertretungsrecht unter Eheleuten!
❌ Und halt: keine generelle Vertretung in Rechtsgeschäften, sondern ausschließlich eine Notvertretung auf 6 Monate begrenzt in der Gesundheitsvorsorge!
❌ Eine Auskunft im Krankenhaus und von Ärzten soll dann auch ohne Vorsorgevollmacht möglich sein, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Arzt eine schriftliche Bestätigung verfasst hat, dass diese medizinischen Voraussetzungen für eine Vertretung vorliegen!!!!
❌ Dann geht...