Lange haben wir auf den Impfstoff gegen gewartet.

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Heute, am 27.12.2020 ist es soweit. Die Impfungen gegen Corona beginnen heute in Deutschland.

Es ist eine organisatorische Meisterleistung, die ihresgleichen sucht. Nicht nur für Helfer, Kommunen, Behörden und Pharmafirmen ist das eine besondere Herausforderung.

Die Impfverordnung wurde am 18.12.2020 verabschiedet und legt folgende Reihenfolge fest:

  1. Impfgruppe
    1. Menschen ab dem Alter 80
    1. Menschen, die in stationären Einrichtungen behandelt, betreut oder gepflegt werden
    1. Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind
    1. Menschen die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder Impfzentren arbeiten
  2. Impfgruppe
    1. Menschen ab dem Alter 70
    1. Menschen mit einem sehr und schweren Krankheitsverlauf, dem Risiko dazu (z.B. Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten)
    1. Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
    1. Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften
  3. Impfgruppe  
    1.  Menschen ab dem Alter 60
    1. Stark übergewichtige Menschen (Body-Mass-Index über 30)
    1. Menschen mit chronischer Nieren- oder Lebererkrankungen
    1. Patienten mit Immundefizienz und HIV-Infizierte
    1. Menschen mit Diabetes, Herzerkrankungen oder Bluthochdruck
    1. Krebs und Asthmakranke sowie Menschen mit Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen
    1. Mitarbeiter von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Streitkräften, Polizei, Zoo, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz
    1. Menschen die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
    1. Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter
  4.      Impfgruppe
    1. Alle anderen Menschen, die nicht zu den ersten drei Gruppen zählen

Bei vielen von uns ist die Unsicherheit vorhanden, ob man sich impfen lassen soll.

Wer haftet bei einer Schädigung durch die Corona-Impfung?

Das Risiko, dass sich Komplikationen mit dem Impfstoff ergeben, übernimmt für die nächsten zwei Jahre der Staat.

Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SRS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronalImpfV) können sie hier lesen und herunterladen.

Tipps:

  1. Prüfen Sie Ihre Unfallversicherung, ob dort Impfschäden mitversichert sind. In vielen Unfallversicherungen ist das der Fall.
  2. Eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich ist ebenfalls sinnvoll, damit man sich im Ernstfall auch das Recht leisten kann.

Die Tipps stammen von unserem Mitgliedsunternehmen „Noriskers GmbH“. Wenn Sie zu den Tipps Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen uns an unter: kracht@iv50plus.de oder 06271-77456 bzw. 0176-63657655.  

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