Grundsteuer – Erklärungen zur Neuberechnung
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt, da zur bisherigen Berechnung der Grundsteuer die Bewertung der Grundstücke und Häuser von vor 1964 herangezogen wurden und somit vom Wert nicht dem heutigen Wert entsprechen.
Somit muss die Berechnung der Grundsteuer neu regeln werden. Die neue Grunderwerbssteuer wird zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 sind alle Eigentümer aufgefordert, Daten zu Ihrem Grundstück und Immobilien anzugeben.
Das bedeutet wieder eine Menge Papierkram.
„Schnell, Unkompliziert und kostenlos“ soll die Datenerhebung funktionieren, sagt das Bundesfinanzministerium.
In Deutschland haben wir einen kooperativen Föderalismus. Dieser beruht auf der Kooperation der Bundes- und Landesebene. Damit fängt es an kompliziert zu werden.
Die Abfrage an die Eigentümer setzt voraus, das Haus, die Wohnung oder das Grundstück in einem der elf Bundesländer liegt, das dem Bundesmodell folgen und den neuen Verkehrswert mithilfe der aktuellen Bodenrichtwerte ermittelt.
Eine weitere Besonderheit kommt auf die Eigentümer zu, die eine Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) in Bayern, Baden-Württemberg oder...